Grundgesetz 60 In jenen Tagen, als das Grundgesetz 60 wurde, ereilte ein 16 jähriges Mädchen, das nach vielen Jahren der Trennung durch immer wieder verzögerte Familienzusammenführung, von der Elfenbeinküste vor drei Monaten erst zu ihrer Mutter in die nordrhein-westfälische Kleinstadt in ein Eigenheim ziehen konnte, das deutsche Schicksal. Schulpflichtig aber noch ohne ausreichende Deutschkenntnisse, kommt sie unter an der Hauptschule, wo gerade jetzt in dieser Zeit ein dreiwöchiges Praktikum irgendwo in einer sozialen Einrichtung, einem Heim, einer Institution wie Krankenhaus oder Kindergarten zum Kennen lernen von Berufsmöglichkeiten, anstand. Die engagierte, betreuende Lehrerin findet auch einen Praktikumsplatz im Krankenhaus und das Mädchen will anfangen, wird aber sofort wieder weggeschickt vom Personalchef, der ihr gegenüber äußert, dass dies nun doch nicht möglich sei, weil ihre Sprachkenntnisse nicht gut genug seien und er außerdem, wenn er sie selbst (er war wohl nicht anwesend, als der Vertrag mit ihr über das dreiwöchige Praktikum geschlossen wurde) vorher gesehen hätte, hätte er auch schon bei der Vorstellung gesagt, dass das sowieso nicht gehe, weil die Patienten, wenn die sie sähen, ja erschrecken würden (sie ist, das sei hier vermerkt, wie die meisten Menschen von der Elfenbeinküste, dunkelhäutig). Dieselben Argumente wurden auf Rückfrage auch der Lehrerin gegenüber wiederholt. Ich habe kein Verständnis für solch ein grundgesetzwidriges Verhalten: Das Grundgesetz ist zwar in Kraft, aber wenn Menschen, die Personalverantwortung in einem Krankenhaus tragen dürfen, solche Äußerungen einem 16 jährigen Mädchen gegenüber ungestraft machen können, also ohne dass das Jugendamt eine scharfe Maßnahme ergreift, (zum Beispiel eine Geldstrafe von € 1.000 zu zahlen an eine wirklich gemeinnützige Einrichtung), dann haben Schulträger und Jugendamt versagt! Auf der andern Seite bin ich es selbst, der des öfteren schon darunter gelitten hat, dass ich – im selben Krankenhaus – ausländischen Ärztinnen und Ärzten begegnen musste, deren Deutschkenntnisse so mangelhaft waren, dass ich nach mehrfachen Versuchen zu verstehen, was die denn sagten, enttäuscht mich in mein Schicksal gefügt habe und nicht bei der Krankenhausleitung um einen Deutschnachhilfekurs für diese Ärzte gebeten habe.